Amtssprachen der EU

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert im Anhang I unter 1.7.4. Betriebsanleitung „Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.“ Durch die Umsetzung der Maschinenrichtlinie in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten ist eine Lieferung der Betriebsanleitung in der oder den jeweiligen Amtssprachen Pflicht. Diese Pflicht aus öffentlichem Recht, kann durch privatrechtliche Verträge nicht gemindert werden.

Die folgende Übersicht zeigt EU-Mitgliedsstaaten und ihre Amtssprachen.

EU-Mitgliedsstaaten

Amtssprachen

Belgien

Deutsch, Französisch, Niederländisch

Bulgarien

Bulgarisch

Dänemark

Dänisch

Deutschland

Deutsch

Estland

Estnisch

Finnland

Finnisch

Frankreich

Französisch

Griechenland

Griechisch

Irland

Englisch, Irisch

Italien

Italienisch

Lettland

Lettisch

Litauen

Litauisch

Luxemburg

Französisch, Deutsch

Malta

Maltesisch, Englisch

Niederlande

Niederländisch

Österreich

Deutsch

Polen

Polnisch

Portugal

Portugiesisch

Rumänien

Rumänisch

Schweden

Schwedisch

Slowakei

Slowakisch

Slowenien

Slowenisch

Spanien

Spanisch

Tschechische Republik

Tschechisch

Ungarn

Ungarisch

Vereinigtes Königreich

Englisch

Zypern

Griechisch, Englisch